Zollbestimmungen für Gran Canaria

Ihr Urlaub auf Gran Canaria, egal ob es Ihr erster Besuch ist oder ob Sie bereits ein begeisterter Liebhaber der Insel sind, ist immer etwas ganz Besonderes. Ein Urlaub im Ausland hat immer einen besonderen Reiz – eine andere Sprache, andere klimatische und landschaftliche Bedingungen, eine andere Mentalität der Menschen, kulturelle Unterschiede und viele andere Faktoren, die eine willkommene Abwechslung vom gewohnten Alltag darstellen.

Doch noch etwas wird Ihnen auffallen, wenn Sie die ersten Tage Ihr Feriendomizil erkunden: zahlreiche Produkte, die Sie aus der Heimat kennen, sind auf Gran Canaria deutlich preisgünstiger als zu Hause. Hinzu kommen Produkte, die im deutschen Handel nicht angeboten werden. So wird auch Shopping zu einem Teil des Urlaubserlebnisses, auf das viele Urlauber nicht verzichten möchten.

Der steuerliche Sonderstatus Gran Canarias

Die Preisunterschiede vor Ort haben dabei nicht etwa etwas mit geringerer Qualität der angebotenen Produkte zu tun.

Gran Canaria gehört zu Spanien und damit auch zur Europäischen Union. Trotzdem genießt Gran Canaria, gemeinsam mit der Schwesterinsel Teneriffa, den Status einer Sonderzone der Europäischen Union. Dies gilt sowohl für Unternehmen auf der Insel als auch für Verbraucher, natürlich auch für Touristen. Das Ziel dieser steuerlichen Sonderregelung ist die Förderung der lokalen Wirtschaft.

Für Sie als Urlauber ist hierbei vor allen Dingen eine Besonderheit von Bedeutung: anstelle einer klassischen Mehrwertsteuer gilt auf Gran Canaria eine sogenannte Inselsteuer. Die Impuesto General Indirecto de Canarias (IGIC) wird auf alle Waren erhoben und beträgt vergleichsweise geringe und deshalb für Urlauber attraktive 5%.

Einfuhr und Ausfuhr

Auch in Fragen der Zollbestimmungen gelten für Gran Canaria geringfügig von den Vorschriften der Europäischen Union abweichende Vorschriften.

Bei Ihrer Einreise müssen Sie noch keine besonderen Dinge beachten. Hier gilt die europäische Freizügigkeit und Waren zum ausschließlich privaten Gebrauch dürfen weitgehend unbeschränkt eingeführt werden.

Weitaus sorgsamer müssen Sie jedoch bei Ihrer Ausreise vorgehen. So sehr die günstigen Bedingungen auf Gran Canaria dazu einladen, Sie sollten mit Bedacht einkaufen und vor der Abreise Koffer packen. Ansonsten droht Ihnen bei der Ausreise oder vielmehr bei der Wiedereinreise nach Deutschland, eine böse und vor allen Dingen teure Überraschung. Hier gilt ganz klar: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Natürlich will niemand Ihnen den Spaß am Shoppen im Urlaub rauben und es spricht auch nichts gegen die Absicht, die Daheimgebliebenen oder auch sich selber mit einem klassischen Reisemitbringsel zu erfreuen. Um jedoch zu verhindern, dass die steuerlichen Sonderregelungen gewerblich genutzt werden und damit der deutschen Wirtschaft ein Schaden entsteht, ist die Einfuhr bestimmter Waren klar beschränkt.

Folgende Freimengen gelten für die Einfuhr von beschränkten Waren pro Person, ab 17 Jahren:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
    1 Liter Spirituose über 22 Vol.-% oder 2 Liter destillierte, alkoholhaltige Getränke bis maximal 22 Vol.-%
    2 Liter Schaumwein oder Likörwein und 2 Liter sonstiger Wein oder 4 Liter nicht schäumender Wein oder 16 Liter Bier
    50 Gramm Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette

Medikamente und Arzneimittel, die Sie auf Gran Canaria in einer der zahlreichen Apotheken ebenfalls sehr preisgünstig einkaufen können, dürfen nur in Mengen zum persönlichen Bedarf eingeführt werden.

Sollten Sie mit dem eigenen Pkw angereist sein, dürfen Sie neben der aktuellen Tankfüllung einen Behälter mit bis zu 10 Litern Benzin bei sich führen.

Für alle anderen Waren gilt eine Wertgrenze, die bei 430 Euro liegt. Bei Personen unter 15 Jahren ist die Grenze auf 175 Euro gesenkt.

Devisen dürfen Sie unbegrenzt ein- und ausführen. Beträge über 6.010 Euro müssen jedoch angegeben werden.

Natürlich können Sie Mehrmengen aller Waren angeben, müssen diese dann jedoch nachträglich versteuern. Der Versuch, Waren illegal auszuführen, kann zu teilweise empfindlichen Strafen, zumindest zu einem Bußgeld führen.

Für einzelne Waren gilt ein vollständiges Ein- und Ausfuhrverbot. Dies gilt natürlich für Waffen, Munition und Sprengstoff, aber auch für einige Produkte, die Ihnen vielleicht als Souvenirs auf der Insel begegnen können. Pflanzen und Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie Produkte die zumindest zum Teil aus Bestandteilen dieser hergestellt wurden, dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden. Besondere Vorsicht ist deshalb geboten, wenn Sie sich zum Beispiel bei Kunsthandwerk nicht vollkommen sicher sind, aus welchen Materialien diese gefertigt sind.

Gran Canaria ist auch für Shoppingliebhaber ein echtes Traumziel. Unter Beachtung der geltenden Vorschriften behalten Sie die Insel, bis zu Ihrem nächsten Besuch, in guter Erinnerung.

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